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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 145/04

Datum:
09.07.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 145/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2004:0709.16WX145.04.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 6 T 100/04
 
Tenor:

Auf die sofortige weitere Beschwerde der Betroffenen werden die Nichtabhilfeentscheidung des Amtsgerichts Gummersbach vom 26.02.2004 - 16 XVII 5729 - und der Beschluss des Landgerichts Köln vom 26.05.2004 - 6 T 100/04 - insoweit aufgehoben, wie hierin der Beschwerde der Betroffenen bezüglich der Betreuerauswahl nicht abgeholfen bzw. insoweit die Beschwerde zurückgewiesen worden ist.

Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur erneuten Entschließung über eine etwaige Abhilfe der Beschwerde an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Im übrigen wird die sofortige weitere Beschwerde zurückgewiesen.

 
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