Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 16 W 2/04

Datum:
17.03.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 W 2/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2004:0317.16W2.04.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 1 O 488/03
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Schuldnerin wird der Beschluss des Landgerichts Bonn vom 03.12.2003 - 1 O 488/03 - teilweise dahingehend abgeändert, dass die Vollstreckbarerklärung der der Schuldnerin durch Urteil des Arrondissementgerichts Den Haag vom 22.10.2003 -Geschäftsnummer 02/3065 - auferlegten Verpflichtung, an die Antragstellerin für jede Zuwiderhandlung gegen eines der in dem Urteil genannten Verbote ein nach Zustellung dieses Urteils fälliges Ordnungsgeld in Höhe von EUR 100.000, -- zu zahlen, aufgehoben wird.

Insoweit wird der Antrag auf Vollstreckbarerklärung zurückgewiesen.

Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Gläubigerin zu 25 % und der Schuldnerin zu 75 % auferlegt.

Der Beschwerdewert wird auf 100.000, -- EUR festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank