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Oberlandesgericht Köln, 13 U 8/04

Datum:
21.07.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Teil-Versäumnis- und Schlussurteil
Aktenzeichen:
13 U 8/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2004:0721.13U8.04.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 10 O 232/03
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Teil-Versäumnis- und Schlussurteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 23. Dezember 2003 - 10 O 232/03 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 15.363,98 EUR nebst Zinsen p.a. in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.10.1999 zu zahlen.

Die Beklagten haben auch die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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