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Oberlandesgericht Köln, Ss 92-93/03

Datum:
25.03.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
1. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
Ss 92-93/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2003:0325.SS92.93.03.00
 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird mit den getroffenen Feststellungen aufgehoben, soweit es die Schuldsprüche wegen "gemeinschaftlichen gewerbs-

mäßigen Einschleusens von Ausländern in acht Fällen", die hierfür verhängten Einzelfreiheitsstrafen und die Gesamtstrafenbildungen betrifft.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revisionen, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Euskirchen zurückverwiesen.

 
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