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Oberlandesgericht Köln, Ss 546/03

Datum:
23.12.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
1. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
Ss 546/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2003:1223.SS546.03.00
 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird im Schuldspruch - mit Ausnahme der Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - sowie im Rechtsfolgenausspruch insgesamt mit den dazugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Abteilung des Jugendschöffengerichts Bonn zurückverwiesen.

 
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