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Oberlandesgericht Köln, Ss 508/03

Datum:
16.12.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
1. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
Ss 508/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2003:1216.SS508.03.00
 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird im Schuldspruch dahin abgeändert, dass die Verurteilung wegen tateinheitlich begangenen vorsätzlichen Verstosses gegen das Pflichtversicherungsgesetz entfällt.

Im Rechtsfolgenausspruch wird das angefochtene Urteil mit den dazugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfange der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Gummersbach zurückverwiesen.

Die weitergehende Revision wird verworfen.

 
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