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Oberlandesgericht Köln, Ss 325/03 - 170 -

Datum:
26.08.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
1. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
Ss 325/03 - 170 -
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2003:0826.SS325.03.170.00
 
Tenor:

Unter Verwerfung der weitergehenden Revision wird das angefochtene Urteil im Strafausspruch mit dem dazugehörigen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird insoweit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision (einschließlich der hierin entstandenen notwendigen Auslagen der Nebenklägerin) - an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bonn zurückverwiesen.

 
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