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Oberlandesgericht Köln, Ss 16/03

Datum:
14.02.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
1. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
Ss 16/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2003:0214.SS16.03.00
 
Tenor:

I. Unter Verwerfung der weitergehenden Revision mit der Maßgabe, dass der Angeklagte bezüglich der Einzelstraftaten zu 2. - 4. jeweils des Diebstahls, dabei in zwei Fällen in der Form des Versuches, schuldig ist, wird das angefochtene Urteil hinsichtlich der Einzel-straftat zu 1. sowie hinsichtlich des Rechtsfolgenausspruchs mit seinen diesbezüglichen Feststellungen aufgehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Bonn - Jugendschöffengericht - zurückverwiesen.

 
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