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Oberlandesgericht Köln, 9 U 224/02

Datum:
20.05.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 U 224/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2003:0520.9U224.02.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 6 O 9/02
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 10.10.2002 - 6 O 9/02 - teilweise abgeändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 4.670,87 EUR nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz aus 6.288,75 EUR vom 20.11.2001 bis zum 20.12.2001 und aus 4.670,87 EUR seit dem 21.12.2001 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten der 1. Instanz tragen der Kläger zu 27%, die Beklagten als Gesamtschuldner zu 73%. Die Kosten der Berufungsinstanz tragen der Kläger zu 40%, die Beklagten als Gesamtschuldner zu 60%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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