Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 6 U 35/03

Datum:
11.07.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6.Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 35/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2003:0711.6U35.03.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 84 O 83/02
 
Tenor:

1.) Auf die Berufung der Antragstellerin wird das am 06.03.2003 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 83/02 - teilweise abgeändert.

Der Antragsgegnerin wird bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zur Dauer von sechs Monaten, im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, in Deutschland Haselnuss-Pralinen mit der Bezeichnung "T.E." wie nachstehend wiedergegeben anzubieten und/oder zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen:

6_U_35_03

2.) Die Kosten des Verfahrens erster Instanz insgesamt sowie die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Antragsgegnerin.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank