Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 6 U 195/02

Datum:
21.03.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 195/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2003:0321.6U195.02.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 31 O 492/02
 
Tenor:

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das am 07.11.2002 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 492/02 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

2.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheitsleistung beträgt hinsichtlich des titulierten Unterlassungsanspruchs 30.000,00 EUR und beläuft sich im übrigen auf 120 % des zu vollstreckenden Betrages.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank