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Oberlandesgericht Köln, 5 U 244/01

Datum:
15.01.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 244/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2003:0115.5U244.01.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 1 O 7/98
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 24.10.2001 (1 O 7/98) wird, soweit sie nicht zurückgenommen wurde, zurückgewiesen. Soweit sie zurückgenommen wurde, wird der Kläger des Rechts-mittels der Berufung für verlustig erklärt.

Die Kosten des Berufungsrechtszuges trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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