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Oberlandesgericht Köln, 5 U 216/00

Datum:
22.12.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 216/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2003:1222.5U216.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 11 O 474/97
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 25. Oktober 2002 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen 11 O 474/97 - abgeändert.

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Die Anschlussberufung der Klägerin gegen das vorgenannte Urteil wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn der Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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