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Oberlandesgericht Köln, 5 U 187/02

Datum:
30.04.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 187/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2003:0430.5U187.02.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 3 O 179/01
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 27.8.2002 (3 O 179/01) teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.299,91 Euro nebst 4% Zinsen seit dem 9.5.2000 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 31,2 % und der Beklagte zu 68,8 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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