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Oberlandesgericht Köln, 5 U 178/99

Datum:
26.02.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 178/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2003:0226.5U178.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 9 O 16/96
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23. April 1999 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 16/16 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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