Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 3 U 49/03

Datum:
29.07.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 49/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2003:0729.3U49.03.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 1 O 9/02
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 9. Januar 2003 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 1 O 9/02 - teilweise abgeändert.

Unter Abweisung der Klage im übrigen wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 4.628,28 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5-%-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskont-Überleitungs-Gesetzes seit dem 26.09.2001 zu zahlen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der durch die Säumnis des Klägers in erster Instanz entstandenen Kosten, welche er selbst zu tragen hat, werden dem Kläger 17 % und der Beklagten 83 % auferlegt. Der Kläger hat 17 % der Kosten des Streithelfers zu erstatten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank