Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 3 U 26/03

Datum:
19.08.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 26/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2003:0819.3U26.03.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 87 O 15/02
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 17. Januar 2003 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 87 O 15/02 - abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 16.872,63 Euro nebst

5 % Zinsen seit dem 09.02.2001 zu zahlen.

Die Hilfswiderklage und die Widerklage der Beklagten werden abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Der Beklagten wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch Gestellung einer schriftlichen, unwiderruflichen, unbedingten und unbefristeten Bürgschaft eines in der EU als Zoll-/Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstituts zu erbringen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank