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Oberlandesgericht Köln, 2 Ws 634/03

Datum:
10.12.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 634/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2003:1210.2WS634.03.00
 
Schlagworte:
Rechtshilfe bei Vollstreckung ausländischer Erkenntniss; Anrechnung ausländischer Haft
Normen:
IRG § 54; StGB § 51; StPO § 450a
Leitsätze:

Im Rahmen der Rechtshilfe durch Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse gemäß den §§ 48 ff. IRG ist zwar gemäß § 54 Abs. 4 S. 1 IRG auch zu entscheiden, dass die im Ausland bereits vollstreckte Sanktion anzurechnen ist. Es besteht jedoch keine Befugnis der deutschen Gerichte, einen besonderen Anrechnungsmaßstab festzulegen.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Verurteilten verworfen.

 
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