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Oberlandesgericht Köln, 2 Ws 3/03

Datum:
07.01.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 3/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2003:0107.2WS3.03.00
 
Schlagworte:
akkustische Besuchsüberwachung; Untersuchungshaft
Normen:
StPO § 119
Leitsätze:

Verbindungen zum kriminellen Milieu und hohes Gewicht der Straftat rechtfertigen bei fast 20-monatiger Untersuchungshaft nicht die Anordnung der akkustischen Besuchsüberwachung bei Besuch des Bruders.

 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Dem Untersuchungsgefangenen M. O. wird gestattet, Besuche seines Bruders F. O. ohne akustische Überwachung zu empfangen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Beschwerdeführer hierin entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.

 
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