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Oberlandesgericht Köln, 2 Ws 309/03

Datum:
20.05.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 309/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2003:0520.2WS309.03.00
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Angeklagten wird der Beschluss des Vorsitzenden der 1. kleinen Strafkammer des Landgerichts Aachen vom 4. April 2003 aufgehoben.

Dem Angeklagten wird als Pflichtverteidiger Rechtsanwalt I, Q-Straße, ####1 F, beigeordnet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Beschwerdeführer hierin entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.

 
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