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Oberlandesgericht Köln, 2 Ws 116/03

Datum:
11.03.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 116/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2003:0311.2WS116.03.00
 
Schlagworte:
Untersuchungshaft; Fluchtgefahr
Normen:
StPO § 112
Leitsätze:

Bei einer fünf Jahre übersteigenden Straferwartung bedarf es besonderer fluchthemmender Faktoren, um die Fluchtgefahr auszuräumen.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird verworfen.

Der Angeklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

 
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