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Oberlandesgericht Köln, 2 W 94/03

Datum:
25.09.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 W 94/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2003:0925.2W94.03.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 12 O 583/02
Schlagworte:
Streitwert der Auflassungsklage
Normen:
ZPO §§ 3, 6
Leitsätze:

Der Streitwert einer Klage auf Auflassung eines Grundstücks bestimmt sich grundsätzlich auch dann nach dessen Verkehrswert, wenn nur ein Zurückbehaltungsrecht des Beklagten streitig ist, welches auf eine geringwertige Gegenforderung gestützt wird.

 
Tenor:

Die Beschwerde des Beklagten vom 22. August 2003 gegen den Wertfestsetzungsbeschluss des Einzelrichters der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 5. Juni 2003 - 12 O 583/02 - wird zurückgewiesen.

 
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