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Oberlandesgericht Köln, 2 W 6/03

Datum:
22.01.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 W 6/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2003:0122.2W6.03.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 2 O 173/01
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Beklagten vom 4. Dezember 2002 wird der Wertfestsetzungsbeschluß des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 7. November 2002, 2 O 173/01, in der Fassung des Beschlusses vom 6. Januar 2003, teilweise geändert und unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde wie folgt neu gefaßt:

Der Streitwert des Rechtsstreits beträgt 17.895,22 €, jedoch berechnet sich die jeweilige Verhandlungsgebühr der Prozeßbevollmächtigten beider Parteien nur nach einem Wert von 2.500 €.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
 

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