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Oberlandesgericht Köln, 26 WF 7/03

Datum:
23.01.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
26. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
26 WF 7/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2003:0123.26WF7.03.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Düren, 23 F 137/02
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Beklagten vom 26.11.2002 wird der Prozesskostenhilfebeschluss des Amtsgerichts Düren vom 13. November 2002 (23 F 137/02) teilweise abgeändert. Der Beklagten wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt U. aus Düren Prozesskostenhilfe gewährt, soweit sie sich gegen eine Herabsetzung des von dem Kläger zu zahlenden Unterhaltsbetrages auf weniger als € 257,64 verteidigt. Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Gebühr für das Beschwerdeverfahren wird auf die Hälfte ermäßigt.

 
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