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Oberlandesgericht Köln, 19 U 120/03

Datum:
03.09.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 U 120/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2003:0903.19U120.03.00
 
Tenor:

Die Verfügungsbeklagten werden auf Folgendes hingewiesen:

Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das am 26. Juni 2003 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (1 O 622/02) gem. § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.

Die Verfügungsbeklagten erhalten Gelegenheit zur eventuellen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Zugang dieses Beschlusses

 
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