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Oberlandesgericht Köln, 19 U 118/02

Datum:
07.03.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 U 118/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2003:0307.19U118.02.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 20 O 671/01
 
Tenor:

Unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung der Beklagten wird das am 17. Juni 2002 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 20 O 671/01 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 4.108,22 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 10. November 2001 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 70 % und der Kläger zu 30 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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