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Oberlandesgericht Köln, 18 W 6/03

Datum:
17.02.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
18. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 W 6/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2003:0217.18W6.03.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 41 O 92/02
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Klägerin wird die Entscheidung der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen vom 10.12.2002, den klageerweiternden Schriftsatz vom 06.12.2002 nicht zuzustellen, aufgehoben. Die Klageerweiterung ist an die Beklagte, vertreten durch den Liquidator Herrn J, zuzustellen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

 
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