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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 50/03

Datum:
02.04.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 50/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2003:0402.16WX50.03.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 29 T 115/02
 
Tenor:

Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegner gegen den Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 27.11.2002 - 29 T 115/02 - wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde tragen die Antragsgegner. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Der Streitwert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 28.121,05 EUR festgesetzt.

 
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