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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 196/03

Datum:
24.10.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 196/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2003:1024.16WX196.03.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 8 T 229/02
 
Tenor:

Die sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerinnen gegen den Beschluss des Landgerichts Bonn vom 8.9.2003 - 8 T 229/02 - wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerinnen haben die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde zu tragen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 25000 EUR festgesetzt.

 
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