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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 177/03

Datum:
17.09.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 177/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2003:0917.16WX177.03.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 1 T 281/03
 
Tenor:

Auf die sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 13.08.2003 - 1 T 281/03 - dahingehend abgeändert, dass die Kostenentscheidung entfällt.

Im Übrigen wird das Rechtsmittel zurückgewiesen.

Der Antragsteller hat dem Betroffenen 3/4 der im Rechtsbeschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten.

Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 4.000,00 EUR festgesetzt.

 
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