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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 112/02

Datum:
17.01.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 112/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2003:0117.16WX112.02.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 8 T 227/01
 
Tenor:

Auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegnerin werden unter Abänderung der Beschlüsse des Amtsgerichts Bonn vom 07.09.2001 - 28 II 24/01 WEG - und des Landgerichts Bonn vom 10.05.2002 - 8 T 227/01 - die Anträge vom 05.02.2001 zurückgewiesen.

Alle Antragsteller haben die in erster Instanz entstandenen Gerichtskosten zu tragen; diejenigen der beiden Beschwerdeinstanzen fallen den Antragstellern zu 2. und 3. zur Last.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.

Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 3.596,77 € festgesetzt.

 
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