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Oberlandesgericht Köln, 13 U 92/02

Datum:
30.04.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 U 92/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2003:0430.13U92.02.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 3 O 750/01
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 4. Juni 2002 - 3 O 750/01 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat auch die Kosten der Berufung zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des auf-grund dieses Urteils gegen ihn vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Be-klagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des gegen den Kläger zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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