Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 13 U 61/02

Datum:
09.04.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 U 61/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2003:0409.13U61.02.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 11 O 85/01
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 27. März 2002 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 85/01 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangs-vollstreckung gegen sie durch Hinterlegung oder Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank