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Oberlandesgericht Köln, 13 U 140/02

Datum:
07.05.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 U 140/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2003:0507.13U140.02.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 1 O 645/00
 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 13. Au-gust 2002 - 1 O 645/00 - wird zurückgewiesen.

Der Beklagte hat auch die Kosten der Berufung zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund dieses Urteils gegen ihn vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des gegen den Beklagten zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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