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Oberlandesgericht Köln, 13 U 12/03

Datum:
05.11.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 U 12/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2003:1105.13U12.03.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 29 O 361/01
 
Tenor:

Die Befangenheitsanträge der Kläger vom 24.09. und 16.10.2003 werden als unzulässig verworfen.

Die Berufung der Kläger gegen das am 24. Oktober 2002 verkündete Urteil der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 29 O 361/01 - wird zurückgewiesen.

Die Kläger haben auch die Kosten der Berufung zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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