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Oberlandesgericht Köln, 13 U 124/02

Datum:
30.04.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 U 124/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2003:0430.13U124.02.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 3 O 326/01
 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 2. Juli 2002 - 3 O 326/01 - wird zurückgewiesen.

Der Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund dieses Urteils gegen ihn vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des gegen den Beklagten zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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