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Oberlandesgericht Köln, 12 W 50/03

Datum:
15.12.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
12. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 W 50/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2003:1215.12W50.03.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 15 O 733/02
 
Tenor:

wird auf die sofortige Beschwerde der Klägerin der Beschluß des Einzelrichters der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 02.10.2003 aufgehoben, soweit Prozeßkostenhilfe wegen fehlender Prozeßarmut versagt wurde. Zur Prüfung der Erfolgsaussicht, die das Landgericht noch nicht abschließend vorgenommen hat, wird das Verfahren an das Landgericht zurückverwiesen.

 
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