Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, HEs 41/02 - 47 -

Datum:
02.04.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
HEs 41/02 - 47 -
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2002:0402.HES41.02.47.00
 
Schlagworte:
Haftbefehl, Verkündung
Normen:
StPO § 115
Leitsätze:

Der Senat versteht das vom BVerfG aus § 115 StPO abgeleitete Erfordernis der Verkündung geänderter Haftbefehle (BVerfG NStZ 2002, 157) dahin, dass auch ein neuer, ersetzender Haftbefehl, der noch nicht verkündet ist, bereits existent ist und deshalb zur Grundlage der Untersuchunghsaft werden kann.

 
Tenor:

Die Fortdauer der Untersuchungshaft wird angeordnet.

Die weitere Haftprüfung wird für die Dauer von 3 Monaten dem nach den allgemeinen Vorschriften zuständigen Gericht übertragen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank