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Oberlandesgericht Köln, 9 U 35/00

Datum:
08.10.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 U 35/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2002:1008.9U35.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 10 0 526/99
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 15.02.2000 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 10 0 526/99 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels im Zinsausspruch abgeändert und wie folgt gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 14.530,92 € (28.420,-- DM) nebst 4 % Zinsen seit dem 16.08.1999 zu zahlen. Im übrigen wir die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Berufungs¬verfahrens einschließlich der Kosten der Streithilfe werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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