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Oberlandesgericht Köln, 9 U 137/01

Datum:
02.07.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 U 137/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2002:0702.9U137.01.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 9 O 585/00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerinnen wird das am 29. Mai 2001 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 585/00 - teilweise geändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerinnen 8.973,17 EUR nebst 4 % Zinsen seit dem 18. Mai 2000 zu zahlen. Wegen der weitergehenden Zinsen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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