Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 6 W 2/02

Datum:
08.01.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 W 2/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2002:0108.6W2.02.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 33 O 391/01
 
Tenor:
I. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 28.11.2001 - 33 O 391/01 - abgeändert. Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zur Dauer von sechs Monaten untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs den Flughafen H. als "F.-H." zu bezeichnen wie nachstehend wiedergegeben: II. Die Kosten des Verfahren in beiden Instanzen hat die Antragsgegnerin zu tragen. III. Gegenstandswert: 50.000,00 EUR.
 
1 2 3 4
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank