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Oberlandesgericht Köln, 6 U 48/02

Datum:
21.06.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 48/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2002:0621.6U48.02.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 81 O 208/01
 
Tenor:
1.) Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 18.1.2002 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 208/01 - teilweise abgeändert und im Hauptausspruch insgesamt wie folgt neu gefasst: Die am 14.11.2001 von der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln im Beschlusswege erlassene einstweilige Verfügung wird aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag wird zurückgewiesen. 2.) Die Berufung der Antragstellerin wird zurückgewiesen. 3.) Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen hat die Antragstellerin zu tragen.
 
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