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Oberlandesgericht Köln, 5 U 60/99

Datum:
06.05.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 60/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2002:0506.5U60.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 25 O 187/95
 
Tenor:
Auf die Berufung des Klägers wird das am 17. Februar 1999 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 187/95 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Die Klage wird abgewiesen. Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte 7.500,- EUR nebst 4% Zinsen seit dem 25. März 1995 zu zahlen. Die weitergehende Widerklage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz einschließlich der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens 25 OH 9/94 Landgericht Köln tragen der Kläger zu 19% und die Beklagte zu 81%. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger zu 36% und der Beklagten zu 64% auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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