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Oberlandesgericht Köln, 5 U 178/01

Datum:
06.03.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 178/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2002:0306.5U178.01.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 11 O 441/98
 
Tenor:
Auf die Berufung des Klägers wird das am 1. August 2001 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 441/98 - teilweise abgeändert und, soweit es den Antrag auf Zahlung eines Schmerzensgeldes betrifft, wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 50.000,- EUR nebst 4% Zinsen seit dem 13. Januar 1999 zu zahlen. Die Anschlussberufung der Beklagten gegen das vorgenannte Urteil wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 70.000,- EUR abwenden, wenn der Kläger nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
 
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