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Oberlandesgericht Köln, 5 U 128/02

Datum:
26.02.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 128/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2002:0226.5U128.02.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 11 O 216/99
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 5. Juni 2002 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 216/99 - wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung der Beklagten wird das vorgenannte Urteil unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 54,96 EUR nebst 4% Zinsen seit dem 6. Juli 1999 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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