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Oberlandesgericht Köln, 5 U 101/02

Datum:
27.11.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 101/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2002:1127.5U101.02.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 11 O 106/01
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15. Mai 2002 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 106/01 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird unter Abweisung der Klage im übrigen verurteilt, an die Klägerin 2.565,66 Euro nebst 4 % Zinsen seit dem 1.1.2001 zu zahlen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 69 % und die Beklagte zu 31 %, diejenigen der 2. Instanz die Klägerin zu 55 % und die Beklagte zu 45 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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