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Oberlandesgericht Köln, 3 U 88/01

Datum:
05.03.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 88/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2002:0305.3U88.01.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 16 0 601/00
 
Tenor:

Die Berufung der Kläger gegen das am 06.04.2001 verkündete Teilurteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 16 0 601/00 - wird zurückgewiesen. Auf die Anschlussberufung der Beklagten wird das vorgenannte Teil-Urteil dahingehend abgeändert, dass die Klage insgesamt abgewiesen wird.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 6.000,--EUR abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet. Den Parteien wird gestattet, die jeweiligen Sicherheitsleistungen auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft eine als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen deutschen Bank oder Sparkasse zu erbringen.

 
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