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Oberlandesgericht Köln, 3 U 4/02

Datum:
15.10.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 4/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2002:1015.3U4.02.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 14 O 95/01
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 25. Oktober 2001 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landge-richts Bonn - 14 O 95/01 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Die Sicherheit kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer europäischen Großbank oder eines öffentlich-rechtlichen Kreditinstituts erbracht werden.

Die Revision wird zugelassen.

 
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