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Oberlandesgericht Köln, 2 Ws 604/02

Datum:
06.12.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 604/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2002:1206.2WS604.02.00
 
Tenor:

1.

Der angefochtene Beschluss wird teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens gegen die Angeklagte I. L. und die der Angeklagten hierin entstandenen notwendigen Auslagen.

2.

Die Staatskasse trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die der Angeklagten hierin entstandenen notwendigen Auslagen.

 
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