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Oberlandesgericht Köln, 2 Ws 603/02

Datum:
19.12.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 603/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2002:1219.2WS603.02.00
 
Schlagworte:
Untersuchungshaft, Verdunkelungsgefahr
Normen:
StPO § 112
Leitsätze:

Verdunkelungsgefahr kann sich auch daraus ergeben, dass die gesamte Lebensführung auf systematische Verheimlichung, Täuschung, Drohung und Gewaltanwendung ausgerichtet ist.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Be-

schwerdeführer auferlegt.

 
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